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quinta-feira, 6 de fevereiro de 2014

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover - Hannover

Interamt.de - vor 22 Tagen

Fachbereichsleitung 4 im GB Hannover

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover - Hannover


Das Aufgabengebiet beinhaltet die Leitung des Fachbereiches Betrieb und Verkehr, 
bestehend aus den Sachgebieten 41 (Betriebliche Erhaltung und Instandsetzung, 
Management der Straßenunterhaltung, Betriebsdienst, Nebenanlagen einschl. Hochbaumaßnahmen der Meistereien und Nebenbetriebe, Kreisstraßenmanagement, Finanzhilfen des Landes nach Entflechtungsgesetz und weitere Förderprogramme) und 42 (Verkehrsmanagement, Verkehrstechnik, Verkehrsbehörde BAB), wobei der Fachbereichsleitung 4 gleichzeitig auch die Leitung des Sachgebiets 41 obliegt.

Haushaltsrechtliche Vorgaben, umfangreiche Kontroll-, Überwachungs- und Koordinierungsfunktionen, Multiplikatoren- sowie Personalführungsaufgaben und Bürgerkontakte sowie Kontakte zu anderen Behörden bzw. deren Teilen prägen diesen vielseitigen Dienstposten / Arbeitsplatz.

Der Arbeitsplatz für eine Beschäftigte / einen Beschäftigten ist nach Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, Teil II, Abschnitt 22.1 der Entgeltordnung zum TV-L bewertet.

Der Dienstposten für eine technische Beamtin / für einen technischen Beamten ist nach Besoldungsgruppe A 13 bewertet. Eine Planstelle steht nicht zur Verfügung. Beamtinnen/Beamte einer niedrigeren Besoldungsgruppe können daher vorerst nicht mit einer Beförderung rechnen.

Gesucht wird eine hoch motivierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit. Ausgeprägte soziale Kompetenzen werden ebenso erwartet wie die Bereitschaft, notwendige Veränderungsprozesse im Betriebsdienst sowie im Verkehrsmanagement mit zu gestalten und aktiv zu unterstützen. Dazu wird auch die Bereitschaft erwartet, in fachübergreifenden Arbeitsgruppen aktiv mitzuarbeiten. Als weitere persönliche Eigenschaften werden Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen, Konfliktfähigkeit sowie eine hohe Belastbarkeit vorausgesetzt.

Bewerber/innen müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium des Bauingenieurwesens bzw. als sonstige/r Angestellte/r über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen oder als Beamtin/Beamter die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Technische Dienste nachweisen können.

Vertiefte Kenntnisse des Bauvertrags- und Vergaberechts (VOB, VOL VOF), des Haushaltsrechts sowie der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrstoffverordnung sind zwingend erforderlich. Erwartet werden außerdem gründliche Kenntnisse des Beschaffungsrechts, der Betriebswirtschaft einschließlich der betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente, des allgemeinen Arbeits- und Tarifrechts, des Straßenrechts sowie die Bereitschaft, sich bei Bedarf zeitnah in die Anwendung einschlägiger Fachsoftware einzuarbeiten. Erfahrungen in den Aufgabenbereichen der Sachgebiete 41 oder 42 sind von Vorteil.
Interamt.de - vor 22 Tagen

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